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Hausordnung der Rodan Schwimmschule

In dieser Hausordnung gilt:

a. Rodan-Schwimmschule; nämlich Rodan Viveno BV und Zwembad Steyl BV
b. Teilnehmer: Jeder, der an einer Schwimmaktivität der Rodan Schwimmschule teilnimmt.
c. Besucher: Jeder, für den der Aufenthalt in direktem Zusammenhang mit dem Besuch des Schwimmbades steht.

1. Allgemeines

  1. Die Teilnahme an einer Schwimmaktivität ist nur mit einem Abonnement oder einer bezahlten Eintrittskarte möglich.
  2. Der Aufenthalt in dieser Einrichtung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Rodan Schwimmschule haftet nicht für:
    - alle materiellen oder immateriellen Schäden infolge von Verletzungen, die während der Teilnahme des Teilnehmers an einer Schwimmaktivität der Rodan Schwimmschule auftreten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Rodan Schwimmschule vor;
    - alle materiellen oder immateriellen Schäden infolge von Verletzungen, die während des Besuchs am Standort der Rodan Schwimmschule auftreten, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Rodan Schwimmschule vorliegt; 
    jegliche materiellen oder immateriellen Schäden des Teilnehmers oder Besuchers aufgrund von Verlust, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung seiner persönlichen Gegenstände.
  3. Der Teilnehmer oder Besucher stellt die Rodan Schwimmschule von Ansprüchen Dritter nach Absatz 2 frei.
  4. In den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung der Rodan Schwimmschule jederzeit auf den Höchstbetrag begrenzt, den die Versicherung der Rodan Schwimmschule ausbezahlt.
  5. Der Teilnehmer oder Besucher haftet gegenüber der Rodan Schwimmschule für alle Schäden, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen am Eigentum oder Personal der Rodan Schwimmschule entstehen.
  6. Der Teilnehmer oder Besucher ist verpflichtet, angemessene Anweisungen von (einem Mitarbeiter der) Rodan Schwimmschule zu befolgen.
  7. Verbale und / oder körperliche Gewalt wird nicht toleriert. Die Rodan Schwimmschule behält sich das Recht vor, die Unterstützung der Polizei in Anspruch zu nehmen, wenn dies erforderlich ist.
  8. Teilnehmern oder Besuchern, die die Ordnung und Sicherheit stören, kann der Zugang ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  9. Die Rodan Schwimmschule behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten (vorübergehend) zu ändern oder den Komplex ganz oder teilweise (vorübergehend) zu schließen. Der Teilnehmer hat bei vorübergehender Schließung keinen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Gebühren.
  10. Fundsachen müssen an der Rezeption abgegeben werden.

2. Foto- und Filmaufnahmen

  1. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zum Fotografieren und Filmen von Personen in Schwimmkleidung um Zustimmung gefragt werden muss. Von Ihnen angefertigte Fotos sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Hausgebrauch gestattet.
  2. Wenn Sie Foto- und Filmaufnahmen (auch) auf andere Weise verwenden möchten (z. B. in sozialen Medien veröffentlichen), gilt die AVG. Derjenige, der die Aufnahmen anfertigt (und veröffentlicht), ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich (u.a. Erhalten der Zustimmung derjenigen, die auf den Aufnahmen sichtbar sind). Die Rodan Schwimmschule ist nicht für Foto- und Filmaufnahmen, die der Besucher selbst vom Schwimmbad macht, verantwortlich.
  3. Bitte berücksichtigen Sie die Privatsphäre der Schwimmbadmitarbeiter. Befindet sich ein Mitarbeiter im Bildmaterial, fragen Sie ihn erst um Zustimmung.

3. Hygiene und Gesundheit

  1. Die Schwimmhalle und / oder die Duschen dürfen nur mit bloßen Füßen oder geeigneten Überschuhen betreten werden.
  2. Das Schwimmen ist nur in Badebekleidung gestattet.
  3. Kinderwagen sind in der Schwimmhalle nicht erlaubt.
  4. Duschen vor dem Schwimmen ist verpflichtet.
  5. Rennen ist in der Schwimmhalle nicht gestattet.
  6. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Abfalleimer.
  7. Essen und / oder Trinken im Wasser ist verboten.
  8. Das Mitbringen von Haustieren in das Schwimmbadgebäude ist nicht gestattet.
  9. Der Besitz von Glaswaren in Form von (Glas-) Flaschen, Gläsern und desgleichen im Schwimm- und Umkleideraum ist verboten.
  10. Teilnehmer mit Hautentzündungen, offenen Wunden oder Infektionskrankheiten sind nicht zugelassen.
  11. Teilnehmer mit einer medizinischen Einschränkung (z. B. Epilepsie) müssen dies vorab dem Schwimmbadpersonal melden.
  12. Jegliche Art unsittlichen Verhaltens (unerwünschte oder erwünschte Intimität), ist im gesamten Schwimmbadkomplex strengstens untersagt.
  13. Im Schwimmbadgebäude ist es verboten zu rauchen und / oder Drogen zu nehmen / besitzen / handeln und / oder im Besitz von (Stich-) Waffen zu sein und / oder andere Mittel zum Angriff oder zur Verteidigung zu tragen.

4. Alter und Schwimmsicherheit

  1. Der Teilnehmer muss über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen.
  2. Ob der Teilnehmer „schwimmfähig genug“ ist, liegt im alleinigen Ermessen des Personals der Rodan Schwimmschule. Wenn die Schwimmkenntnisse des Teilnehmers als unzureichend beurteilt werden und die Bestimmungen von Absatz 3 nicht eingehalten werden können, wird der Teilnehmer aufgefordert, das Schwimmbecken sofort zu verlassen.
  3. Der Teilnehmer mit unzureichenden Schwimmkenntnissen muss während des Schwimmens und des Aufenthalts im Schwimmbereich eine geeignete Schwimmhilfe verwenden und von einem erwachsenen Teilnehmer begleitet werden, sofern dieser Badebekleidung trägt und über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt. Der erwachsene Teilnehmer muss die Person (en) unter seiner Aufsicht immer in Reichweite und Sichtweite halten. Ein erwachsener Teilnehmer darf maximal drei Teilnehmer mit unzureichenden Schwimmkenntnissen begleiten.
  4. Ob ein Schwimmhilfe ausreicht, liegt allein im Ermessen des Personals der Rodan Schwimmschule. Sollte eine Schwimmhilfe nicht ausreichend sein, muss eine angemessene Schwimmhilfe bereitgestellt werden. Ist dies nicht möglich, muss der Teilnehmer das Schwimmbad sofort verlassen.
  5. Teilnehmer unter 9 Jahren müssen, auch bei ausreichenden Schwimmkenntnissen, von einem Erwachsenen begleitet werden. Dieser Begleiter darf maximal 10 Kinder beaufsichtigen.
  6. Das Schwimmbadpersonal prüft, ob und welche Spiel- und Schwimmhilfen, gleich welcher Art, im Schwimmbad verwendet werden dürfen.

5. Umkleideräume

  1. Die Mitbenutzung der Umkleidekabinen ist Erwachsenen nicht gestattet.
  2. Eltern / Erziehungsberechtigte dürfen Kleinkinder umziehen. Nach dem Umkleiden müssen die Umkleidekabinen sofort verlassen werden. Es ist nicht gestattet, sich ohne gültigen Grund in oder in der Nähe der Umkleidekabine aufzuhalten.
  3. Die Türen der Umkleidekabinen müssen jederzeit automatisch schließen können. Es ist nicht gestattet, die Türen der Umkleidekabinen offen zu lassen oder zu blockieren.

6. Zuschauerraum

  1. Es ist verboten, das Rodan-Café in Badebekleidung von der Schwimmhalle aus zu betreten.
  2. Der Aufenthalt in der Halle und / oder im Zuschauerraum ist nur Besuchern gestattet, für die der Aufenthalt in direktem Zusammenhang mit dem Besuch des Schwimmbades steht.

7. Kontrolle der Hausordnung

  1. Für verwerfliches Verhalten und / oder die Begehung einer Straftat wird jederzeit die Polizei hinzugezogen und der Zutritt in Zukunft verboten.

8. Haben Sie Beschwerden, lassen Sie es uns wissen!
Der Teilnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall, auf den sich die Beschwerde bezieht, eine schriftliche Beschwerde über die Leistungen der Rodan Schwimmschule einreichen. Beschwerden die nach diesem Zeitraum eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Rodan Schwimmschule wird innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beschwerde antworten. Bei Bedarf versuchen die Parteien, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

Ihre Meinung, Ideen und Vorschläge sind ebenfalls sehr willkommen.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular auf www.rodanzwemschool.nl oder bei einem unserer Mitarbeiter.


Rodan Schwimmschule Management