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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Schwimmschule Rodan: RodanViveno B.V. und Zwembad Steyl B.V.
b. Teilnehmer: jede Person, die ein Schwimmangebot der Schwimmschule Rodan in Anspruch nimmt.
c. Kursort: jedes Schwimmbad, in dem Schwimmangebote der Schwimmschule Rodan in Anspruch genommen werden können, siehe dazu die Website www.rodanzwemschool.nl.
d. Schwimmkurs: jedes Schwimmangebot der Schwimmschule Rodan in einer festen Gruppe, das auf das Schwimmenlernen auf einem gewissen Niveau abzielt.
e. Zielgruppenkurs: jedes Schwimmangebot der Schwimmschule Rodan in einer festen Gruppe, bei dem es sich nicht um einen Schwimmkurs handelt.
f. Offene Angebote: jedes Schwimmangebot der Schwimmschule Rodan, bei dem der Teilnehmer nicht einer festen (Kurs-)Gruppe zugeteilt ist, z. B.    Bahnenschwimmen, Schwimmen rein zum Vergnügen und Familienschwimmen.
g. Schwimmanzug: der Schwimmanzug EasySwim Pro. 

2. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Schwimmschule Rodan mit einem Teilnehmer oder dem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers, sofern es sich um einen Minderjährigen handelt, in Zusammenhang mit Schwimmkursen, Zielgruppenkursen oder offenen Angeboten schließt.
  2. Bei minderjährigen Teilnehmern gelten die Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für deren gesetzliche Vertreter, sofern aus dem Kontext nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
  3. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich von den Vertragsparteien vereinbart wurden, oder im Fall von Aktionsbedingungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Schwimmschule Rodan mitgeteilt wurde.

3. Schwimmabonnements, Mehrfachkarten, Einzelkarten

  1. Die Schwimmschule Rodan bietet die folgenden Vertragsformen für die nachfolgend genannten Schwimmangebote an: 
    - Abonnements: Schwimmkurse, Zielgruppenkurse
    - 10er-Karten, Halbjahreskarten, Jahreskarten und Einzelkarten: offenes Angebot

  2. Sofern zur Vertragserfüllung erforderlich, erhält der Teilnehmer ein Konto mit einer persönliche Seite auf der von der Schwimmschule Rodan verwendeten Online-Teilnehmerplattform. 

    Schwimmangebote mit Abonnement

  3. Abonnements sind nicht übertragbar. Die zur Erfüllung des Abonnements erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, Teilnehmer in diesem Zusammenhang aufzufordern, sich auszuweisen.
  4. Schwimmkurse und Zielgruppenkurse werden jedem Teilnehmer mindestens einmal pro Woche angeboten, ausgenommen der Kursort ist am vereinbarten Kurstag geschlossen.
  5. Kann ein Teilnehmer einmal nicht an einem Schwimm- oder Zielgruppenkurs teilnehmen, muss er dies so bald wie möglich über die persönliche Seite bekannt geben. Die für die betreffende Kursstunde fällige Gebühr wird in Rechnung gestellt, aber der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Nachholgutschrift, sofern er sich rechtszeitig abgemeldet hat. Die Nachholgutschrift erfolgt nach dem folgenden Prinzip:
    a. pro versäumte Kursstunde: 0,5 Stunden
  6. Sobald der Teilnehmer ausreichend Nachholstunden gutgeschrieben bekommen hat (mindestens 1,0 Stunde oder ein Vielfaches davon), kann er über seine persönliche Seite eine Nachholstunde vereinbaren. Nachholstunden können ab dem Niveau „Frosch“ vereinbart werden.
  7. Nicht genutzte gutgeschriebene Nachholstunden verfallen nach Ablauf des Abonnements.
  8. Wenn der Teilnehmer nach Beendigung eines Abonnements ein anderes Schwimmangebot mit Abonnement bei der Schwimmschule Rodan in Anspruch nimmt, können die gutgeschriebenen Nachholstunden nach einer Abrechnung übertragen werden. Dies gilt nur für Schwimmkurse.
  9. Schwimmkurse können auf Ersuchen des Teilnehmers für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten vorübergehend unterbrochen werden, wenn medizinische Gründe vorliegen, in deren Folge der Teilnehmer nicht am Schwimmkurs teilnehmen kann. Während dieses Zeitraums bleibt ein Platz garantiert. Nach Ende dieses Zeitraums ist der Platz nicht mehr garantiert. Bei längerer Abwesenheit als 2 aufeinander folgende Wochen und erfolgter Abmeldung von den Kursstunden aus medizinischen Gründen werden nicht 0,5 Nachholstunden pro abgemeldete Einheit gutgeschrieben, sondern ganze Nachholstunden. Der Antrag des Teilnehmers muss vorab schriftlich an die allgemeine E-Mail-Adresse des Kursortes (siehe www.rodanzwemschool.nl), an dem der Teilnehmer den Schwimmkurs besucht, gesendet werden und es muss eine ärztliche Bestätigung beiliegen.
    1. Für Schwimmkurse gelten spezifisch die folgenden Bedingungen:
      - Schwimmkursteilnehmer melden sich für das gesamte ABC-Kursprogramm an. Nach Erreichen eines Diploms wird der Teilnehmer automatisch in den Kurs für das nächste Diplom gebucht. Möchte der Teilnehmer nach Erreichen eines bestimmten Diploms aufhören und nicht alle Kursstufen besuchen, muss dies spätestens 2 Wochen vor der Schwimmprüfung schriftlich bekannt gegeben werden.
      - Zu Beginn erhält der Teilnehmer einmalig von der Schwimmschule Rodan einen Schwimmanzug geliehen. Wenn der Schwimmanzug durch unachtsamen Gebrauch oder Verlust nicht mehr brauchbar ist, muss der Teilnehmer gegen Bezahlung einen neuen Schwimmanzug im Wert von 59,00 € anschaffen.
      - Bei vorzeitiger Beendigung des Abonnements muss der Teilnehmer den Schwimmanzug umgehend zurückgeben. Sollte die Schwimmschule Rodan den Schwimmanzug nicht binnen vier Wochen nach Ende des Abonnements zurückerhalten, hat die Schwimmschule Rodan das Recht, dem Teilnehmer einen Betrag von 59,00 € in Rechnung zu stellen.
      - Vor der Schwimmprüfung muss der Teilnehmer verpflichtend an den Prüfungsvorbereitungseinheiten teilnehmen. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum von 6 Wochen und die Prüfungsvorbereitungseinheiten dauern jeweils 1 Stunde. Möglicherweise vorhandene Nachholgutschriften können hierfür nicht verwendet werden.
      - Der Teilnehmer muss spätestens 2 Wochen vor der Schwimmprüfung seine Daten (Name und Geburtsdatum) kontrollieren und, sofern nötig, ändern. Diese Daten werden für das Diplom des Teilnehmers verwendet.
      - Sollten Daten auf dem Diplom fehlerhaft sein, kann die Schwimmschule Rodan gegen eine Gebühr von 3,00 € ein neues Diplom ausstellen.

Schwimmangebote ohne Abonnement

  1. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.
  2. Mehrfachkarten gelten für 6 Monate ab Kaufdatum, danach verfällt das noch nicht verbrauchte Guthaben.
  3. Der Teilnehmer muss über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen.
  4. Ob der Teilnehmer über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügt, unterliegt ausschließlich der Beurteilung des anwesenden Personals der Schwimmschule Rodan. Sollte dieses zu dem Urteil kommen, dass der Teilnehmer nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügt und die Bestimmung in Absatz 19 nicht erfüllt werden können, wird der Teilnehmer aufgefordert, das Schwimmbad umgehend zu verlassen.
  5. Teilnehmer, die nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen, müssen beim Schwimmen und während des Aufenthalts im Schwimmbad eine adäquate Schwimmhilfe verwenden und von einem volljährigen Teilnehmer begleitet werden, der in Schwimmbekleidung erscheint und über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügt. Der volljährige Teilnehmer muss jene Person(en), die er begleitet, immer in Sicht- und Griffweite haben. Ein volljähriger Teilnehmer darf maximal drei Teilnehmer, die nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen, begleiten.
  6. Ob eine Schwimmhilfe adäquat ist, unterliegt ausschließlich der Beurteilung des anwesenden Personals der Schwimmschule Rodan. Sollte dieses zu dem Urteil kommen, dass eine Schwimmhilfe nicht adäquat ist, muss für eine adäquate Schwimmhilfe gesorgt werden. Ist dies nicht möglich, muss der Teilnehmer das Schwimmbad umgehend verlassen. Teilnehmer unter 9 Jahren müssen, auch wenn sie über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen, in Begleitung einer volljährigen Person sein. Dieser Begleiter darf maximal 10 Kinder, die über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen, betreuen.

4. Preise

  1. Die Preise der Schwimmschule Rodan verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Eine Übersicht findet sich auf www.rodanzwemschool.nl.
  2. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, die Preise jedes Jahr zum 1. Januar an den CBS-Index anzupassen.
  3. Die Schwimmschule Rodan ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag zum Datum des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.
  4. Anmeldegebühren, Abonnements- oder Eintrittspreise werden nicht zurückerstattet.

5. Zahlung

  1. Die Zahlung der fälligen Beträge hat auf die nachfolgend beschriebene Weise zu erfolgen:
  • Schwimmkurse: Anzahl der in einem Monat angebotenen Schwimmstunden multipliziert mit dem Stundenpreis des jeweiligen Schwimmkurses im Nachhinein mittels monatlichen Bankeinzugs
  • Zielgruppenkurse (darunter wird verstanden: Aqua Zumba, Aqua Pilates, Aqua Jogging, Fittertainment (55+), Baby-/Kleinkinderschwimmen): fester Preis für den jeweiligen Zielgruppenkurs per Bankkarte bzw. in bar an der Kasse oder mit einer 10er-Karte
  • Einzelkarten: per Bankkarte oder in bar an der Kasse

6. Beendigung des Abonnements

  1. Ein Abonnement für einen Schwimmkurs endet im Prinzip von Rechts wegen vorbehaltlich vorzeitiger Kündigung durch den Teilnehmer aufgrund der Bestimmungen im nachfolgenden Absatz 2.
  2. Der Teilnehmer kann das Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung muss per E-Mail (allgemeine E-Mail-Adresse des Kursortes) oder per Post (Adresse des Kursortes) erfolgen. Die Kontaktdaten des Kursortes sind auf www.rodanzwemschool zu finden. Die folgenden Daten sind bei der Kündigung anzugeben: Name des Teilnehmers und Teilnehmernummer. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  3. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Zahlungsaufforderung und – sofern nötig – Mahnung seine Zahlungspflichten nicht erfüllt oder wenn einem Teilnehmer wiederholt der Zutritt zu einem oder mehreren Kursorten der Schwimmschule Rodan verwehrt wurde. In diesem Fall bleibt der gesamte Abonnementspreis schuldig und ist sofort fällig.

7. Beschwerden

  1. Beschwerden über die Dienstleistungen der Schwimmschule Rodan können von Teilnehmern schriftlich binnen zwei Wochen nach dem Vorfall, auf den sich die Beschwerde bezieht, vorgelegt werden. Nach dieser Frist eingereichte Beschwerden werden nicht bearbeitet.
  2. Die Schwimmschule Rodan wird spätestens vier Wochen nach Erhalt der Beschwerde darauf antworten. Sofern nötig, werden sich die Parteien bemühen, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden.

8. Öffnungszeiten

  1. Die Schwimmschule Rodan bestimmt die Öffnungszeiten für jeden Kursort. Die Öffnungszeiten der Kursorte sind auf der Website www.rodanzwemschool.nl zu finden.
  2. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, die Öffnungszeiten eines Kursortes vorübergehend oder dauerhaft zu ändern.
  3. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, einen Kursort an gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien für Instandhaltungsarbeiten oder zur Austragung von (einmaligen) Sportveranstaltungen zur Gänze oder teilweise zu schließen.
  4. Der Teilnehmer hat im Fall einer vorübergehenden Schließung keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge.


9. Haftung

  1. Die Schwimmschule Rodan übernimmt keine Haftung für:
    - materielle und immaterielle Schäden infolge von Verletzungen oder Verwundungen, die während der Teilnahme eines Teilnehmers an einem Schwimmangebot der Schwimmschule Rodan Zwemschool entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit aufseiten der Schwimmschule Rodan,
    - materielle und immaterielle Schäden, die einem Teilnehmer durch Verlust, Diebstahl, Unauffindbarkeit oder Beschädigung seines persönlichen Eigentums entstanden sind.
  2. Der Teilnehmer stellt die Schwimmschule Rodan von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Bestimmungen in Absatz 1 frei.
  3. Unbeschadet der Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung der Schwimmschule Rodan jederzeit maximal auf jenen Betrag beschränkt, der von der Versicherung der Schwimmschule Rodan im jeweiligen Fall ausgezahlt wird.
  4. Der Teilnehmer haftet gegenüber der Schwimmschule Rodan für alle Schäden, die durch sein Handeln oder Unterlassen am Eigentum oder dem Personal der Schwimmschule Rodan entstehen.

10. Hausordnung, Anweisungen

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für den jeweiligen Kursort geltende Hausordnung zu befolgen. Die Hausordnung der Kursorte ist auf der Website www.rodanzwemschool.nl und auch am Eingang des jeweiligen Kursortes zu finden.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Anweisungen der Schwimmschule Rodan (bzw. von deren Mitarbeitern) zu befolgen.
  3. Sofern sich der Teilnehmer nicht an die Hausordnung hält, angemessene Anweisungen der Schwimmschule Rodan (bzw. von deren Mitarbeitern) nicht befolgt, sich nicht ausweisen kann oder will oder wenn das Verhalten eines Teilnehmers auf andere Weise dazu einen Anlass gibt, kann dem Teilnehmer der Zutritt zu einem oder mehreren Kursorten für einen von der Schwimmschule Rodan festgelegten Zeitraum verwehrt werden.
  4. Verwehrter Zutritt bedeutet nicht, dass eventuell bezahlte Anmeldegebühren, Abonnements- oder Eintrittspreise zurückerstattet werden.

11. Datenschutz

  1. Die Schwimmschule Rodan verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, im Besonderen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf eine Weise und für die Zwecke, die nachstehend genauer beschrieben und in der Datenschutzerklärung (www.rodanzwemschool.nl) genauer ausgearbeitet sind.
  2. Die Schwimmschule Rodan verarbeitet personenbezogene Daten für die folgenden Zwecke: Teilnahme an Schwimmangeboten, Fakturierung, Debitorenbuchhaltung, Beschwerdeabwicklung und Streitbeilegung, Verhinderung, Feststellung und Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten, Fortschrittsüberwachung sowie Versand von Newslettern über die Dienstleistungen der Schwimmschule Rodan und/oder Dienstleistungen von Dritten, die mit den Dienstleistungen der Schwimmschule Rodan zu tun haben.
  3. Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Vergessenwerden, Ergänzung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch in Bezug auf die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, je nach Antrag Kosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer kann seinen Antrag in Bezug auf eines der oben genannten Rechte an die Schwimmschule Rodan senden (Noorderpoort 95, 5916 PJ Venlo, Niederlande).

12. Marketing/Werbung

  1. Die Schwimmschule Rodan hat das Recht, für interne und externe Kommunikation Foto- und Videomaterial von den Schwimmaktivitäten, die unter der Verantwortung der Schwimmschule Rodan angeboten werden, anzufertigen.
  2. Sofern ein Teilnehmer auf Foto- und Videomaterial, das die Schwimmschule Rodan verwenden möchte, deutlich sichtbar und erkennbar ist, wird vorab die Einwilligung des Teilnehmers eingeholt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für das Rechtsverhältnis zwischen der Schwimmschule Rodan und dem Teilnehmer gilt niederländisches Recht.
  2. Streitigkeiten werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in ’s-Hertogenbosch behandelt, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht etwas anderes vorsehen.